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Zeiterfassung ist Pflicht

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

EuGH verpflichtet zu vollständiger Zeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag, dem 14. Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtet, reiche es nicht aus, nur Überstunden aufzuzeichnen. Das  Urteil stärkt nach Auffassung des EuGH die Rechte von Arbeitnehmern. Demnach würde ein Instrument zur Zeiterfassung es erleichtern, nachzuweisen, wenn Rechte verletzt würden. Nach deutschem Recht schreibt das Arbeitszeitgesetz bislang lediglich vor, dass Überstunden, die über die werktägliche Arbeitszeit hinaus gehen, aufgezeichnet werden müssen. Laut EuGH sei es nun Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.

REINER SCT bietet eine einfache und effiziente digitale Zeiterfassungslösung an. Mit der Zeiterfassungssoftware timeCard haben Unternehmen alle Arbeitszeiten und Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter jederzeit im Blick, können die Daten automatisch in ihre Entgeltabrechnung übernehmen und Fehler sowie Manipulationen in Excel-Dateien verhindern. Ein weiteres Plus: timeCard kann für sämtliche Arbeitszeitmodelle genutzt werden. So sparen Unternehmen eine Menge Zeit und damit Kosten ein.